Andrés Hanfumschau
Andrés Hanfumschau
Jugendschutz als Urteilsbegründung. Rechtsbeugung wird bewirkt
In meiner frühen Jugend trat das Gesetz in Kraft. Mein Väterchen erzählte mir, dass in seinem Dorf noch lange im Verborgenen Hanf gepflanzt wurde. Die Alten verstanden die Welt nicht mehr. Diese Pflanze brauchten sie doch für die Schnüre seit die Menschheit Tierhaltung betrieb und Tabak konnte sich keiner leisten ausser diesem sogar nikotinfreien.
Repression, Verfolgung, die Kifferjagt begann. Sie holten mich aus der Berufsschule ab und informierten meinen Lehrmeister. Damals wurden den konsumierenden Müttern noch die Kinder weggenommen, „fürsorglich“ in Heime versorgt. „Erschiessen sollte man uns wie die Juden oder die Landstreicher“, so hiess es von den Behörden. Väterchen und Mütterchen hatten riesige Angst, vor allem wegen der organisierten Fehlinformation über diese „Mörderdroge“. Verfolgt versteckte ich mich und die Freunde, unterdrückt, in den Untergrund abgedrängt, jahrzehntelang wie Gesindel. 25 Jahre lang ertragen und schweigen.
Mein Sohn sollte sich nicht verstecken müssen. Dank der Hanf-Info-Seite kann ich viel zum Verständnis und zur Verbesserung der Situation beitragen. Trotzdem werden immer noch jedes Jahr 40’000 Personen wegen Cannabis verurteilt und kriminalisiert. Im Gesetz steht geschrieben: Betäubungsmittel sind Substanzen und Präparate = Haschisch (nicht die Pflanze), Also pflanzte ich den Hanf, sogar vom Bundesrat zur Befreiung vorgeschlagen. Trotzdem hat das Parlament der Repression kein Ende bereitet und die Gesetzesrevision zurückgewiesen. Immer noch konsumieren 10% der Bevölkerung Cannabis aber wir sind eine Minderheit. So habe ich geholfen, mit der Hanfinitiative PJgD politischen Druck für eine vernünftige Lösung zu erzeugen.
So wird Rechtsbeugung erwirkt. Das Gericht erkannte zuerst richtigerweise, dass dieser Hanf nur eine Droge ist. Kleinste Spuren von Substanzen, oder auch das Kiffen, dienten als Beweis. dass der Hanf jetzt doch ein Betäubungsmittel sei, so etwa hiess es bei meiner ersten Verhandlung. Da es beim nächsten Fall weder Spuren noch Konsum gab, erfand das Gericht ein „neues“ Gesetz mit dem Namen 0,3% THC, auch ohne verfassungsrechtliche Grundlage. Mein schwacher Hanf konnte aber mit diesem Entscheid immer noch nicht verurteilt werden. Bei einer internen Absprache der Institute für Rechtsmedizin wurde eigenmächtig die Analysemethode von Δ9THC auf Gesamt-THC abgeändert, ich wieder verurteilt. Das Bundesgericht wollte diese Willkür nicht aufdecken. Vielmehr hiess es jetzt, dass meine aktive Prävention, der “Jugendschutz“ und der Umsatz als Beweis dienen.
Ich sitze nun im Gefängnis wegen „Jugendschutz“, aber vor allem weil für Aktivisten Rechtsbeugung erwirkt werden soll.
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Verfasst von André Fürst Anfang Oktober 2007 während der Untersuchungshaft im Zentralgefängnis in Fribourg
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