Belgien: Cannabisgesetz verändert
Im Oktober 2004 hob der belgische Gerichtshof das Drogengesetz von 2003 auf, das den Besitz von Cannabis zur persönlichen Verwendung durch Erwachsene legalisiert hatte, weil es zu ungenau formuliert war. Nun hat die Regierung das Gesetz angepasst. Der neue Text besagt, dass Personen über 18 Jahre drei Gramm Marihuana oder eine Pflanze zum persönlichen Bedarf besitzen dürfen. Fälle von Überschreitungen des Gesetzes (Weitergabe, Verkauf, Handel, Verwendung unter 18, Konsum im Gefängnis, in der Nähe von Schulen, auf öffentlichen Plätzen und in der Gesellschaft von Jugendlichen) werden nicht toleriert.













