Bernard Rappaz: Stellungnahme Schweizerische Hanf-Koordination, CSC/SHK.ch

Klarstellungen zum Fall Bernard Rappaz
14.11.2010
Der Hanfpionier Bernard Rappaz befindet sich wieder einmal im Hungerstreik und entsprechend gehen die Diskussionen um seine Zwangsernährung und seine Haftbedingungen weiter.
Bleiben wir bei den Fakten : In insgesamt drei Prozessen wurde der (vorbestrafte) Bernard Rappaz wegen seiner « Hanfgeschichten » bis jetzt zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei wurden ihm Drogenhandel, gemäss Gericht 52 Tonnen Hanfblüten, 1,7 t Harz und 65 kg Haschisch, Geldwäscherei für 5 Millionen Franken, geringfügige Körperverletzung, Sozialversicherungsbetrug und Verkehrsdelikte zur Last gelegt.
Schaut man dahinter, so befinden sich unter den 52 Tonnen Hanfblüten 25 Tonnen Kräutertee, 5 t Stängel und 12 t ganze Hanfpflanzen, vorgesehen zur Gewinnung von ätherischem Öl, also nicht gerade die Ware, die die Schweizer Jugend in den Abgrund führen wird. Insider schätzen übrigens den Wert auf etwa 1,5 Millionen Franken.
Die Geldwäscherei besteht aus dem Warenverkauf auf Rechnung, dem Abheben des Geldes vom Konto, der Mehrwertsteuer- und Steuerhinterziehung, also normalem Geschäftsgebahren, ausser dem Nichtdeklarieren bei den Steuern. Zudem hat er Feierabendaushilfen nicht bei den Sozialversicherungen gemeldet, was auch als Betrug gilt.

Die Körperverletzung besteht aus einer Ohrfeige für die Stieftochter und das Verkehrsdelikt aus einer bereits abgegoltenen Geschwindigkeitsübertretung, also ungutem, aber nichts schwer Kriminellem.
Klar hatte Bernard Rappaz Hanf im grossen Stil angebaut und anbauen lassen. Dies geschah jedoch in den späten neunziger und frühen tausender Jahren, als es nur noch eine Frage der Zeit zu sein schien, bis Hanf wieder legalisiert würde. Dies wurde sogar von staatlicher Seite so kommuniziert. Entsprechend hatte es in jeder grösseren Schweizer Stadt Hanflädeli, welche ihre Ware offen verkauften etc.
Der damalige Boom überraschte alle und zog Geschäftemacher aller Art an, saubere und weniger saubere. Das gesetzliche Vakuum sorgte hierbei nicht für Klärung, und viele kümmerten sich nicht um Sachen wie Steuern oder Sozialversicherungen. So konnte Bernard Rappaz über acht Jahre offen seinen Geschäften nachgehen und entsprechend grosse Umsätze generieren.
Seither wurden alle diese « Kriminalfälle » abgewickelt, meist mit relativer Milde; zumindest in der Deutschschweiz. Nur die Walliser mussten ihr Exempel statuieren und schickten Rappaz für zehn Jahre in die Kiste (was notabene in der Schweiz nicht mal für Mord üblich ist!). Da Rappaz sich als unbelehrbarer Freiheitsheld darstellt, ist er natürlich auch die dankbare Zielscheibe für die staatliche Rache. Zugleich dient er auch als Warnung : Das geschieht, wenn du zu aufmüpfig bist und du ein blödsinniges Gesetz ignorierst.
Was bleibt ? Die Hanflegalisierung ist vermurkst. Das aktuelle Gesetz ist für die Katz, so dass die Ämter selber wieder eine Revision wollen und Bernard Rappaz soll gemäss den Wallisern wohl im Gefängnis verschimmeln, aber ja nicht als Märtyrer sondern eben als Schwerverbrecher.

Kontakt: André Fürst













