Bundesgericht unterstützt Willkür gegen Hanfbauern

Mit dem Urteil vom 6. Juli 2007 hat der Kassationshof die vorinstanzlichen Urteile der Freiburger Gerichte gegen den Murtener Hanfbauern André Fürst bestätigt, gemäss welchen er wegen gewerbsmässigem Handel mit Hanfprodukten zu 29 Monaten Gefängnis und zu einer Ersatzforderung von 150’000 Franken verurteilt wurde. Die Argumente zur Verteidigung wurden dabei komplett ignoriert.

Stellen Sie sich vor, Sie wollen Hanf anbauen, nicht als Betäubungsmittel sondern für legale Nutzungen. Ihnen ist bewusst, dass der Gehalt an psychokativem Wirkstoff (dem Delta-9-Cannabinol) nicht mehr als 0,3 % betragen darf. Also lassen Sie den Hanf nach der Ernte von einem professionellen Labor, welches auch fürs Inselspital Bern arbeitet, analysieren. Das Ergebnis bestätigt Ihre Bemühungen und bleibt unter dem Grenzwert.

Stellen Sie sich vor, Sie wollen diesen Hanf in grösserem Massstab anbauen. Also pachten Sie Felder und stellen Leute an. Sie führen einen kommerziellen Landwirstschaftsbetrieb mit entsprechender Administration, führen eine Buchhaltung, zahlen Mehrwert- und Einkommenssteuer und tricksen auch nicht beim Personal. So erzielen Sie innert 5 Jahren einen Umsatz von 5,7 Millionen Franken und erzielen dabei einen Gewinn von 482’000 Franken, also eine Rendite von 8,5%. Dies entspricht einem normalen, gesunden Geschäftsgewinn.

Ihnen ist ja bewusst, dass das Produkt, welches Sie produzieren, heikel ist. Also lassen Sie Ihre Kundinnen und Kunden unterschreiben, dass Ihr Hanf ja nicht für Betäubungsmittelzwecke verwendet werden darf.

Nun kommen die Strafverfolgungsbehörden: Als erstes wird Ihnen das ganze Geld weggenommen, das Sie eigentlich zum Löhne zahlen benötigt hätten. Als zweites werden Sie für einen knappen Monat ins Loch geworfen, da man irgendwo noch weiteres Geld vermutet. Schliesslich sollten Sie, gemäss ihnen, ein reicher Drogenbaron sein. Dann wird Ihr Hanf beschlagnahmt und analysiert. Es werden dabei zwei gerichtsmedizinische Labors beschäftigt, das in Lausanne und das in Bern. Deren Resultate für denselben Hanf liegen tausend Prozent auseinander. Sie werden mehrmals verhört, schliesslich frei gelassen und warten auf den Prozess.

Beim Prozess verweisen Sie auf Ihre Analysen. Das Gericht sagt, die seien nichts wert, nur die gerichtsmedizinischen zählen. Aber Sie dürfen als Privater nicht deren Dienste beanspruchen, und wenn Sie auf die eklatanten Differenzen in den Analyseergebnissen hinweisen,werden Sie ausgelacht. Stellen Sie sich vor, es würde so mit Alkohol am Steuer umgegangen. Der „Blick“ hätte was zu wettern!

Sie haben bei einem Umsatz von 5,7 Millionen eine Rendite von durchschnittlich 8,5% erzielt. Somit sind Sie ein professioneller Drogendealer, ein schwerer Fall sogar. Unsere Banken wollen Renditen von nicht unter 15% erzielen, und diese sind nicht kriminell.

Als letztes wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Kunden unterschreiben liessen, den Hanf nicht als Betäubungsmittel zu verwenden. Für das Gericht bedeutet das, dass Sie wussten, dass sie dies tun werden.

Zuletzt wird als Milderungsgrund angegeben, dass Sie sich für die Hanfbewegung einsetzen und sich nicht bereichert haben. All dies wird mit 29 Monaten Gefängnis und einer „Busse“ von 150’000 Franken belegt. So geschehen zu Murten (Bezirksgericht), Freiburg (Kantonsgericht) und Lausanne (Bundesgericht), wobei das Bundesgericht ausdrücklich den Vorwurf der Willkür zurückwies!

Was die Obrigkeit nicht will, hat nicht stattzufinden. Basta!

Geschehen und klar und wahr aufgeschrieben in der schönen Schweiz anno 2007 durch Jürg Halbeisen aus Biel.

  • Con il verdetto del 6 luglio 2007 la Corte di cassazione del Tribunale federale ha confermato le sentenze precedenti dei tribunali friburghesi contro il coltivatore di canapa André Fürst, di Morat, che lo condannano a 29 mesi di prigione e al pagamento di 150'000 franchi
Erscheinungsdatum Mittwoch 1. August 2007 01:55
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