Hanf-Info-Prozess : Hexenjagd im Kanton Freiburg
Wäre der Nationalrat letztes Jahr auf die Revision des Betäubungsmittel-Gesetzes eingegangen, hätte man das Hanf-Info-Dossier zu den Akten legen können. André Fürst wollte den Bauern eine Zukunft ohne Subventionen ermöglichen, junge Menschen vor der Drogenkriminalität schützen und dem internationalen Terrorismus eine seiner Finanzquellen unterbinden. Im Hanf-Info-Prozess fand keines der vorgebrachten wissenschaftlichen, politischen, soziologischen oder wirtschaftlichen Argumente Gehör. Es muss angenommen werden, dass die Freiburger Justiz lediglich den Interessen eines korrupten Establishments dient und Schattenwirtschaft und Pseudomoral begünstigt. André Fürst wird zum Kriminellen gestempelt, Hanfarbeiter werden in den Untergrund gedrängt, kranken Menschen wird eine notwendige Heilpflanze vorenthalten, die Hanfkonsumenten werden dem kriminellen Schwarzmarkt überlassen. Die sozialen und individuellen Folgekosten einer solchen Politik werden zweifelsohne hoch sein und dies alles wegen einer Pflanze, die harmloser ist als Alkohol und Tabak.
Wenn die Hell’s Angel mit ihren brutalen Methoden den Schweizer Hanfmarkt übernehmen, so wie bereits in Kanada und in Schweden, wird man sich mit Bedauern an die Produktions- und Verkaufsmethoden erinnern, für die André Fürst jetzt verurteilt wurde. Durch die Ablehnung eines separaten Hanfmarkts sind die Freiburger Justizbehörden direkt verantwortlich für die binnen kurzem zu erwartende Zunahme des Konsums weit problematischerer Substanzen wie Heroin, Kokain, Alkohol und Benzodiazepine.
Trotz der offen gezeigten Bereitschaft Hanf-Infos, die Aktivitäten entsprechend dem vorgesehenen Cannabis-Gesetzesprojekt der eidgenössischen und parlamentarischen Kommissionen zu gestalten, ist das Gericht der repressiven Argumentation der Staatsanwältin gefolgt und wollte sich auch nicht mit den umstrittenen Analysemethoden zur Feststellung des Cannabisgehalts in Hanfprodukten beschäftigen. In der gleichen Probe wird, je nach Methode, beispielsweise ein Gehalt von 0.3% delta-9-THC oder 3% Gesamt-THC gefunden. Das Gericht wollte sich ebenso wenig zur Rechtmässigkeit der 0.3% THC ("delta-9"oder "Gesamt"?)-Grenze äussern. Diese wurde von Frankreich übernommen und entbehrt jeglicher wissenschaftlichen und landwirtschaftlichen Grundlage - das Schweizer Gesetz erwähnt sie nicht einmal. Auch wurde übergangen, dass Hanf weder im wissenschaftlichen noch im Sinne der Autoren des BetmG ein Betäubungsmittel ist.
Weil das Bezirksgericht von Murten auf diese grundlegenden Fragen keine Antwort gab und aus einigen anderen Gründen, wird André Fürst das Urteil anfechten und seinen Kampf für den Hanf am Freiburger Kantonsgericht weiterführen.
Hanf-Info, Donnerstag 25. August 2005










