Hanf-Info nimmt den Entscheid des Nationalrats zur Kenntnis und kämpft weiter für eine Regulierung des Schweizer Hanfmarktes
Die Weigerung des Nationalrates das BetmG zu revidieren ändert das gültige Gesetz nicht:
Die Hanfpflanze ist nicht verboten, bloss der Vertrieb als Betäubungsmittel.
Die Delta-9-THC-Gehalts-Limite gilt nur gewisse Hanfprodukte, vor allem Lebensmittel.
Das Pflanzen von Hanf benötigt keinerlei Bewilligung. Der Produzent muss nur beweisen, dass seine Ernte nicht als Betäubungsmittel verwendet wird.
Durch sein Nichteintreten auf das sozial und ökonomisch Existierende hat der Nationalrat weder die vorhandenen Probleme gelöst, noch bewiesen dass:
die Wissenschaft die uralte Theorie vom Hanf als der Einstiegsdroge beweisen kann. Hanfkonsum verleitet nicht zum Gebrauch anderer Betäubungsmittel. Daran sind nur die Dealer schuld.
das aktuelle Gesetz die Volksgesundheit schützt. Der Hanf vom Schwarzmarkt untersteht keiner Hygienekontrolle und enthält oft giftige Stoffe.
das aktuelle Gesetz die Jugend schützt. Dealer fragen nicht nach der ID.
das aktuelle Gesetz wirksam den Schwarzmarkt bekämpft. Das weltweite "Brutto-Kriminal-Produkt" wird auf etwa 14% des Welteinkommens geschätzt. Betäubungsmittel haben einen Anteil daran von 50%. Die Hälfte davon ist Cannabis. Cannabis erwirtschaftet also 3.5% des Welteinkommens (Jean Maillard: Un monde sans lois). Die Schweiz stellt dabei keine Ausnahme dar.
die Kräfte von Polizei und Justiz wirksam sind. Die "Kiffer-Jagd" verzettelt deren Kräfte für nichts.
das Verbot den Konsum von Hanf stoppt. Nach 5000 Jahren Verwendung als Rohstoff und 34 Jahren Verbot als Betäubungsmittel hat sich Anzahl der Konsumenten verzehnfacht - und die Schweiz geht’s immer noch prächtig.
Deshalb unterstützt Hanf-Info das nationale überparteiliche Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität mit seiner Volksinitiative.









