Hanf-Pionier André Fürst wird freigelassen
Im Frühling 2007 hatte das Bundesgericht als oberste Instanz die von der Freiburger Justiz verhängte Haftstrafe von 29 Monaten für Anbau und Handel mit Hanf in den Jahren 1997 bis 2002 bestätigt. Seit dem 9. September 2007 sass er im Gefängnis, davon die letzten paar Monate im offenen Vollzug.
Da das Bezirksgericht in Murten im Dezember 2008 für die Jahre 2003 bis 2005 nur eine bedingte Strafe von 6 Monaten ausgesprochen hatte, gibt es keinen Grund mehr André Fürst einzusperren. Weil der Staatsanwalt bei diesem Urteil Berufung eingelegt hat, ist es noch nicht rechtsgültig.
So kann der Hanf-Pionier Hanf-Info weiterführen und so für sein Lebensprojekt, der Rehabilitierung der Hanfpflanze, weiterkämpfen.
Wären da nicht die Freiburger Justizbehörden, welche diesen Entlassungstermin seit Monaten kennen, aber nicht fähig oder willens sind die Entlassungspapiere rechtzeitig zu erstellen.











