Protestbrief für André Fürst
Danke, dass Sie diesen Brief kopieren, unterschreiben und Ihren Namen, Beruf, Wohnort- und/oder Kanton/Land einsetzen. Sie können den Brief auf jeden Fall an alle unten stehenden Adressen senden, ebenso an die diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland und alle anderen Organisationen, die als Adressaten dieses Schreibens in Frage kommen. Dabei ist zu beachten, dass Faxschreiben und Briefpost in der Regel nicht so leicht übersehen werden wie E-Mails.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Unterstützung für André Fürst
Text des Briefes
Die Schweiz darf den Hanf nicht bekämpfen
(Sehr geehrte Frau XY),(sehr geehrter Herr XY),(Sehr geehrte Damen und Herren),
Mit diesem Brief möchte ich meiner Empörung Ausdruck geben über die Verurteilung des Hanfbauern André Fürst zu 29 Monaten Gefängnis wegen Verstosses gegen das BetmG (Betäubungsmittelgesetz) im Zusammenhang mit Hanf. Dieses ungerechte Urteil wirft ein schlechtes Licht auf die demokratische Gesinnung der Schweiz. André Fürst ist ein weiteres Opfer der unverständlichen Kehrtwende in der Schweizer Drogenpolitik, die offenbar auf Druck gewisser Kreise erfolgte. In einem weiteren Sinn ist André Fürst auch das Opfer des unnötigen, unmenschlichen und umweltfeindlichen, von der USA-Regierung geförderten "Krieges gegen die Drogen", der unter anderem vom Irak-Debakel und anderen brenzligen Themen ablenken soll.
Seit dem 11. September übt die Bush-Regierung im Verein mit internationalen Sekten und neokonservativen Kreisen einen verstärkten Druck auf reformfreundliche Länder und entsprechend gesinnte Politiker und Medien aus. Präsident Bush will die Prohibition verstärken und herausragende Gestalten der Hanf-Bewegung lahmlegen. Ein weiterer Beweis für das totalitäre Vorgehen im Namen des Kriegs gegen die Drogen ist der kürzlich erfolgte Versuch, den kanadischen Samenhändler Marc Emery an die USA auszuliefern. Die Schweiz und Kanada müssen ihren eigenen Weg gehen und sich nicht von dem neurotischen Ex-Alkoholiker George W. Bush unter Druck setzen lassen.
Die Schweizer Drogenpolitik mit ihren sorgfältig aufgebauten, auf langjähriger Erfahrung beruhenden Strukturen und ihren kompetenten Expertenteams galt bis vor kurzem als beispielhaft und erfolgreich. Die meisten Kantone vertrauten auf die von der Regierung versprochenen Reformen und nahmen eine liberale Haltung ein gegenüber den Hanfkonsumenten und den Hunderten von Hanfläden. Die Revision des BetmG sah vor, dass der Hanfkonsum nicht mehr strafbar sei und dass der Markt des einheimischen Hanfs reguliert würde. Alle wissenschaftlichen und politischen Kommissionen, der Bundesrat und selbst der Ständerat waren in der Mehrheit für diese fortschrittliche, den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasste Vorlage. Warum muss jetzt dieser Erfolg verleugnet und zu einer brutalen Repression zurückkehrt werden?
André Fürst hat die Empfehlungen des fehlgeschlagenen Reglementierungsprojekts im Voraus respektiert. Er hat in biologisch angebauten Hanf investiert und sich für die zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten des Hanfs eingesetzt - um der Landwirtschaft eine Zukunft ohne Subventionen zu ermöglichen und um zur Lösung eines dringlichen sozialen Problems beizutragen. Sein Vorgehen schien richtig bis zum Nichteintretens-Entscheid des Nationalrats und den damit verbundenen juristischen Konsequenzen. André Fürst wurde verurteilt weil er, wie viele andere, eine bereits beschlossen scheinende Reform vorausnahm, die dann ohne wirklichen Grund verworfen wurde. Es ist unannehmbar, in der Schweiz des 21. Jahrhunderts einen Mann ins Gefängnis zu werfen, weil er auf seine Weise die Gesellschaft verbessern wollte. Solche Methoden erinnern an die stalinistische Zeit, als Reformen ausgerufen wurden, um daraufhin die massgeblichen Führer eliminieren zu können. Es ist Ihre Pflicht, hier einzugreifen und das Gleichgewicht und die moralischen Grundsätze wieder herzustellen.
Bitte beenden Sie diese unwürdige Farce und helfen Sie, weitere Opfer zu verhindern, indem Sie Ihren Einfluss benutzen, um ein Moratorium, eine Generalamnestie und die Aufhebung aller Urteile wegen Hanfdelikten zwischen 1996 und 2004 zu erwirken. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die umstrittenen Verfahren bis zur Abstimmung über die Hanfinitiative einzustellen, so dass jetzt nicht diejenigen Hanfaktivisten verurteilt werden müssen, die man jahrelang gewähren liess. Unter den gegebenen Umständen ist eine solche Haltung nicht richtig, sie ist unmoralisch, ineffizient und unpragmatisch. Der Krieg des amerikanischen Präsidenten ist nicht unser Krieg. Machen Sie weiter mit der Drogenreform, in der Schweiz, in Kanada und innerhalb der UNO. Der Hanfanbau soll frei sein.
Ihre Unterschrift
Laurent Appel, Journalist, Strassburg (Frankreich)
Hanf-Info
Einige Adressaten für das Unterstützungsschreiben
Für Alle
Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft Samuel Schmid Bundeshaus Ost CH - 3003 Bern Tel.: 031 324 50 33 Fax: 031 323 57 82 E-Mail: samuel.schmid@gs-vbs.admin.ch
Für Schweizer Bürger
Bundesrat und Vorsteher des eidg. Justizdepartements Christoph Blocher Bundeshaus West CH - 3003 Bern E-Mail: christoph.blocher@gs-ejpd.admin.ch
Für ausländische Staatsangehörige
Bundesrätin und Vorsteherin des Departements für auswärtige Angelegenheiten Micheline Calmy-Rey Bundeshaus West CH-3003 Bern Tel. (+41) 031 322 21 11 Fax (+41) 031 324 90 47 http://www.calmy-rey.admin.ch/f/con... (in das Formular einkopieren)
Für politische Organisationen, NGOs und CSOs
Division politique III - Nations Unies, Organisations internationales, Environnement, Culture, Francophonie Bundesgasse 28 CH-3003 Bern Tel.: (+41) 031 323 23 46 Fax: (+41) 031 323 21 30 E-Mail: PA3A@eda.admin.ch
Für Alle :
Sicherheits- und Justizdirektion des Kantons Freiburg SJD Claude Grandjean, Conseiller d’Etat Grand-Rue 26, Case postale, CH-1701 Fribourg Chancellerie d’Etat - Rue des Chanoines 17 - Case postale - 1701 Fribourg Tél: 026 305 10 45 - Fax 026 305 10 48 http://admin.fr.ch/cha/fr/pub/meta_... (ins Formular einkopieren)












