Welt: Expertenkommitee der WHO empfiehlt Umstufung von Dronabinol
Das Expertenkomitee zur Drogenabhängigkeit (ECDD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) traf sich vom 28. bis 31. März 2006. Es empfahl die Umstufung von Dronabinol (THC) von der Klasse II in die weniger restriktive Klasse III der Konvention zu psychotropen Substanzen der Vereinten Nationen von 1971. Diese Empfehlung wird der Betäubungsmittelkommission (CND) der Vereinten Nationen gemacht, die diese Empfehlung annehmen oder ablehnen kann.
IACM-Informationen vom 20. Januar 2007
Dronabinol ist der internationale Freiname (INN) für THC, ein natürliches Cannabinoid der Cannabispflanze, das vor allem für seine psychologischen und die meisten therapeutischen Wirkungen verantwortlich ist. Dronabinol wurde zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Konvention von 1971 in die Klasse I aufgenommen. Es wurde im Jahre 1991 von der Betäubungsmittelkommission der Vereinten Nationen in die Klasse II umgestuft.
Nach dem ECDD ist der Missbrauch von Dronabinol gegenwärtig selten, und es gibt nur wenige Berichte über sein Auftreten. Dronabinolzubereitungen werden in einer Anzahl von Ländern bei der Behandlung von Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebschemotherapie und bei der Behandlung von Appetitlosigkeit bei Gewichtsverlust von Aids- Patienten verwendet. Es wird zudem zur Behandlung chronischer Schmerzen und neurologischen Erkrankungen eingesetzt.
Der ECDD-Bericht über das Treffen des Jahres 2006 ist verfügbar unter: http://www.who.int/entity/medicines/areas/quality_safety/WHO_ TRS_942.pdf













