30 Nov 2008 : Wieso Ja sagen zur Initiative und zum Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz?

Das neue Betäubungsmittelgesetz stellt Im Gegensatz zum gültigen und zur Jugendschutz-Initiative Cannabis mit den anderen Betäubungsmitteln gleich. Das heisst Anbau, Konsum usw. werden komplett verboten. Dagegen wehren wir uns!

Wir sagen klar ja zur Pro-Jugendschutz-Volksinitiative (hier der Initiativtext dazu: http://www.projugendschutz.ch/hanfinitiative/Die_Initiative.html), aber wir unterstützen auch klar das Referendum gegen das neue Betäubungsmittelgesetz, weil es einen immensen Rückschlag bedeutet.

Rechtsbürgerliche Kreise haben gegen das neue Betäubungsmittelgesetz (BtmG) das Referendum ergriffen; dies weil sie gegen die Legalisierung der Heroinabgabe an Schwerstsüchtige sind. Die Hanffreunde sind nicht gegen die ärztliche Verschreibung von Heroin.

Es verbirgt sich jedoch ein Verbot der Cannabispflanze im neuen BtmG! Neu wird auch der Anbau verboten und dies sogar für Verwendungen des Hanfs, welche nichts mit Betäubungsmitteln zu tun haben!

Im vorgeschlagenen, revidierten Betäubungsmittelgesetz (Hier der Link:http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/2269.pdf) steht:

Art. 2 Begriffe

Nach diesem Gesetz gelten als:

a. Betäubungsmittel: abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Stoffe und Präparate, die auf deren Grundlage hergestellt werden oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben;

b. psychotrope Stoffe: abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene wie Lysergid oder Mescalin enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben;

c. Stoffe: Rohmaterialien wie Pflanzen und Pilze oder Teile davon sowie chemisch hergestellte Verbindungen;

d. Präparate: verwendungsfertige Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe;

e. Vorläuferstoffe: Stoffe, die keine Abhängigkeit erzeugen, die aber in Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe überführt werden können;

(...)

Art. 8 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. d, 3 und 5–8

Verbotene Betäubungsmittel

1 Die folgenden Betäubungsmittel dürfen weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr gebracht werden:

d. Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis.

Wir erinnern euch an die Aussagen der Präventionsexperten, der SFA-ISPA, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme: Cannabis ist keine Einsteigerdroge, im Sinne, dass seine Konsumenten nicht eines Tages automatisch auf harte Drogen umsteigen! Ihr könnt diese Information auf ihrem Dokument "Drogeninfo Cannabis" finden.

Ebenso erinnern wir euch an die Position der Eidgenéssischen Kommission für Drogenfragen (EKDF):

Bis heute konnte die Repression des Konsums nicht den Beweis ihrer Wirksamkeit erbringen und die bei alkohol und Tabak gemachten Erfahrungen zeigen, das Reglementierungen den Jugendschutz verbessern können.

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hält deshalb an die in ihrem Bericht von 1999 abgegebenen Empfehlung fest: den Zugang zu Produkten auf Cannabis-Basis durch ein Modell-Reglement zu regeln, das den nötigen Raum für Prävention und Jugendschutz gewährt. Diese Lösung beinhaltet die Strafbefreiung des Konsums und der dazu benötigten Vorbereitungshandlungen. Der Grosshandel muss bestrafbar bleiben, dies gemäss den internationalen Abkommen. Dies schliesst gemäss dem Opportunitätsprinzip die Einführung einer Regulierung des Detailhandels auf dem Verordnungsweg nicht aus. Die nötige gesetzliche Basis würde im Betäubungsmittelgesetz festgeschrieben.

30. November 2008
- Stimmt JA zur Initiative "Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität"!
- Stimmt JA zum Referendum gegen die Revision des BetmG, weil diese die Hanfpflanze verbietet!

  • Au contraire de l'initiative "Protéger la jeunesse" et de la loi en vigueur, la révision de la Loi fédérale sur les stupéfiants (Lstup) adopté par les parlements met le cannabis en égalité avec les autres stupéfiants. Cela veut dire que la culture, le commerce, la transformation, la consommation etc. seront complètement interdits. Nous refusons cela !
Artikel modifiziert Sonnabend 11. Oktober 2008 13:32, Erscheinungsdatum Donnerstag 2. Oktober 2008 15:10

Forum des Artikels

BtmG
Nach dem BtmG gelten abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate als Betäubungsmittel.Das heisst das abhängigskeitserzeugendes Cannabis verboten ist.Das heisst aber auch dass nicht abhängigskeitserzeugendes Cannabis nicht verboten ist.Der gesetzgeber muss die Bevölkerung schützen von süchtigmachende Schmerbetäubende Mittel die nur von Medizinalpersonen abgegeben werden dürfen.Das Gericht muss also beweisen dass Cannabis abhängig macht wie Morphium oder Heroin.Kann es das aber nicht ist, muss ein Freispruch erfolgen.

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1 12 2008 von Andreas Müller
30 Nov 2008 : Wieso Ja sagen zur Initiative und zum Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Das Hanfverbot im Jahre 1951.
Nach den 2.Weltkrieg wurden 100000sende Amerikanische Soldaten in Deutschland stationiert.Einige von Ihnen besuchten in der Freizeit die Schweiz um den dazumal freien Schweizerhanf zu geniessen.Die USA machte druck auf die Ch regierung den Hanf doch zu verbieten.Darauf beschloss der Bundesrat den Amis zu folgen und sprach volgende Worte;"Es besteht nach dem Krieg die möglichkeit,das Haschisch oder Marihuana durch fremde Truppen in die Schweiz gelangen,es ist daher angezeigt den indischen Hanf auf die Liste der Betäubungsmittel aufzunehmen."Daruf antwordete der Sprecher des Nationalrates;"Mit einem gewissen Recht könnte man fragen op es in unserem Lande so schlim steht, das eine ergänzung nun nötig ist .Auf eine solche frage können wir nicht ohne etwas stolz antworden;"Nein,dank der allgemein gesunder Mentalität des schweizer Volkes steht die Schweiz sauber da,wir müssen aber gewapnet sein ,um schon ansätze von Invasionen an der Grenze aufhalten zu können."Darauf hin wurde bis 1968 nimanden wegen des Hanfkrautes verfolgt.Um die Hippis zu verfolgen,hat man,nachdem man in Biel ein paar Marokkaner wegen Haschhandel gefasst hat,beschlossen den Hanf, Haschkonsum zu verfolge.Die Botschaft des Bundesrates lautete damals:"Angesicht der anwesenheit von Nordafrikanischen Arbeitskräfte in unserem Lande,muss das anbauen vôn Hanfkraut zum zwecke der gewinnung von Betäubungsmittel ,auch bei uns verboten werden."
Am 30.Nov.wird die revision des BtmG vom geblendete Ch volk angenommen und die Hanfpflanze generell im BtmG verboten.
Die Botschaft des Bundesrates könnte wie folgt lauten;Damit es keinen neuen Platzspitz-nadelpark mehr geben wird,muss die Hanfpflanze im revitierte BtmG total verboten werden.
Darum JA zur Hanfinitiative und Nein zum revitierte BtmG

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25 11 2008 von Andreas Müller
30 Nov 2008 : Wieso Ja sagen zur Initiative und zum Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Ja zum Referendum heisst NEIN stimmen!
also
Hanfinitiative: JA
Revision des Betäubungsmittelgesetzes: NEIN (= Referendum annehmen)

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8 11 2008 von somebody
30 Nov 2008 : Wieso Ja sagen zur Initiative und zum Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Hallo
So, nun ist das alles richtig von Hanf Info geschrieben, und jetzt gehe ich zum ersten mal in meinem Leben abstimmen, und ich bin immerhin schon 53 Jahre alt, und alle die wissen, dass Hanf eine göttliche Pflanze ist tun es mir gleich, diesmal schaffen wir es, aber wir müssen alle stimmen gehen!

Gruss Silvio

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31 10 2008 von Silvio
30 Nov 2008 : Wieso Ja sagen zur Initiative und zum Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz?
he Leute
Das Reverendum ist zustandengekommen.Somit müssen wir nein zur revision des BetG stimmen da eben diese revision der anbau von Cannabis generel verbietet.
Reverendum und revision ist nicht das selbe.

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11 10 2008 von Andreas Müller
  30 Nov 2008 : Wieso Ja sagen zur Initiative und zum Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz?
 
Herr Müller hat recht.
Ja zur Initiative und
Nein zum Betäubungsmittelgesetz (es geht in der Abstimmung nicht um ein Referendum, es geht unter anderem auch um das Verbot von Anbau)

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  6 11 2008 von zurich
 

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