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Poster un message, en réponse à l'articleDas Bundesgesetz über Betäubungsmittel und andere psychotropische SubstanzenInfo 7b
Rechtsprechungen des bundesgerichtes
Artikel 19a, Ziffer 2
In leichten Fällen, kann das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwahrnung ausgesprochen werden.Der Artikel 19a, Ziffer 2, ist im Prinzip auch bei einem erneuten Rückfall anwendbar.
Artikel 19b
Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar, sofern es sich um (...) Article modifié le 24. November 2003
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